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Die Pflegestufen PDF Drucken

Pflegestufe I - Erheblich Pflegebedürftige

Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftige

Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen.

Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftige

Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch Nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen.

(Quelle und weitere Hinweise:
"Pflegeversicherung" vom Bundesministerium für Gesundheit, 2001)

Für alle Pflegestufen sind dies die (zeitlichen) Grundlagen zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit.
Der oben genannte Stundenbedarf ist NICHT mit dem tatsächlichen Zeitaufwand der Pflegeeinsätze durch unseren Pflegedienst zu verwechseln.
Dieser richtet sich nach den Wünschen/Bedarf des Pflegebedürftigen unter Einbindung der Leistungsvergütungen/Leistungskomplexe der Pflegversicherung. Die Leistungskomplexe sind nach den Richtlinien mit den Pflegekassen pauschaliert (siehe hierzu Kalkulator).
Nach Beratung und Absprache erstellen wir einen individuellen Kostenvoranschlag über die Leistungswünsche des Pflegebedürftigen. Stimmt dieser dem ermittelten Bedarf zu, werden Einsatzzeiten besprochen und eine Tourenplanung erstellt.
Der Pflegebedürftige erhält feste Einsatzzeiten (+/- Toleranz von 20 Minuten).
Die vorgegebenen Einsatzzeiten sind Richt-/Erfahrungswerte, um die Pflegeeinsätze zu planen. Hat eine Pflegekraft die vereinbarten Leistungen vor Ablauf des Richtwertes erbracht (bedingt durch Mithilfe des Patienten/Angehörigen oder durch einen verbesserten Allgemeinzustand), kann der Mitarbeiter den Einsatzort wechseln.
Umgekehrt wird der Richtwert erhöht, wenn der Mitarbeiter für die Verrichtung der vereinbarten Leistungen mehr Zeit benötigt.

Letzte Aktualisierung ( 04.08.2005 )