Der Begriff der Behandlungspflege wurde in den 60er Jahren in die wissenschaftliche Diskussion in Deutschland eingeführt.
Im Jahr 1989 wurde der Begriff im Rahmen der Einführung des § 37 SGB V
des Gesundheitsreformgesetzes - zusammen mit dem Begriff der
Grundpflege - in die Sozialgesetzgebung aufgenommen.
Der Teilbereich der Behandlungspflege umfasst medizinische
Hilfeleistunge wie z.B. Verbandswechsel, Injektionen, Einreibungen
und darf nur von ausgebildeten Altenpflege- und
Krankenpflege-Fachkräften erbracht werden.
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Letzte Aktualisierung ( 14.04.2005 )
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