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Grundpflege PDF Drucken

Die Grundpflege umfasst die Unterstützung bei Alltagsaktivitäten. Im Sinne der Pflegeversicherung gehört dazu:

"- im Bereich der Körperpflege
1. das Waschen,
2. das Duschen,
3. das Baden,
4. die Zahnpflege,
5. das Kämmen,
6. das Rasieren,
7. die Darm- oder Blasenentleerung

- im Bereich der Ernährung
8. das mundgerechte zubereiten der Nahrung,
9. die Aufnahme der Nahrung

- im Bereich der Mobilität
10. Aufstehen und Zu-Bett-Gehen,
11. An- und Auskleiden,
12. Gehen,
13. Stehen,
14. Treppensteigen,
15. Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung"

(Quelle: "Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" beschlossen im August 2001)

Weitergehende Informationen zu den einzelnen Leistungsbereich finden Sie im "Kalkulator Pflegeversicherung".

Letzte Aktualisierung ( 22.07.2005 )